Therapieablauf

Im Erstgespräch lerne ich sehr gerne Therapiekind und Bezugspersonen gemeinsam kennen. Es ermöglicht dem Kind mich in Begleitung eines Vertrauten kennen zu lernen. Es ermöglicht Eltern, oder allen, die elterliche Funktionen übernommen haben und verantwortlich sind für das Wohlergehen des Kindes, zu spüren, ob ich die Richtige bin für die therapeutische Reise, die vielleicht auf alle zukommt.

Jugendliche und junge Erwachsene, die selbständig Hilfe suchen, können sich natürlich auch andere Vertrauenspersonen, Freunde oder Partner mitbringen, oder alleine kommen.

In diesem so wichtigen persönlichen Erstkontakt können wir uns zusammen die in Schieflage geratene Lebenssituation anschauen. Dabei ist es mir wichtig auch problematische, peinliche Dinge verträglich und behutsam zu benennen, damit wir wissen, um was es überhaupt geht. Häufig wird schon im Erstgespräch deutlich, welche Auslöser es gab, welche Konflikte innerlich oder zwischenmenschlich bestehen, die dazu geführt haben, dass die starken Selbstheilungskräfte, die wir Menschen haben, unsere Fähigkeiten auch schwierige Situationen zu meistern, nicht mehr ausreichen. Wie die Selbstbewegung des Seelischen in eine Sackgasse geraten ist. Für mich beginnt in diesem Moment bereits die Suche nach Lösungsansätzen innerhalb der Familie, im Patienten selbst. Manchmal reicht so ein Erstgespräch schon aus, die Hoffnung zu aktivieren, es selbst zu schaffen und die Heilkräfte wieder zu spüren, und den Mut zu finden, ohne weitere therapeutische Gespräche auszukommen. Es kann auch sein, dass wir herausfinden, dass wir uns nicht leiden mögen oder dass etwas ganz anderes besser wäre als Therapie. Dann ist die gemeinsame Reise an dieser Stelle beendet.

Wenn es aber deutlich wird, dass es weitergehen soll bei mir, dann vereinbaren wir weitere Termine, in denen ich dann den Patienten alleine kennen lerne, einige diagnostische Testverfahren (Zeichentests/Scenotest nach Staabs) durchgeführt werden und in Bezugspersonengesprächen Näheres herausgefunden werden kann. Bei gemeinsamem Sorgerecht von getrennten Eltern müssen beide einverstanden sein mit einer Behandlung des Kindes. Ab 16 J. darf man über eine therapeutische Behandlung alleine entscheiden.
Im Verlauf der Kennenlernsitzungen benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung (Konsiliarbericht) des behandelnden Arztes, dass in körperlicher Hinsicht nichts gegen eine Psychotherapie einzuwenden ist.

Schließlich wird ein Therapieantrag gestellt, den die Bezugspersonen unterschreiben, oder ab 16 J. der Patient selbst unterschreiben kann. In der Regel sind die Therapiesitzungen einzeln mit dem Patienten wöchentlich oder alle zwei Wochen, es ist aber auch möglich zwei Termine in der Woche zu vereinbaren. Bezugspersonengespräche finden extra vereinbart, alle vier Patientensitzungen statt. Für getrennte Eltern in der Regel getrennt. Es ist auch möglich Familiensitzungen zu vereinbaren.

In verschiedenen Abschnitten kann die Psychotherapie solange verlängert werden, bis eine möglichst alle zufriedenstellende Situation erreicht ist. Die beantragten und genehmigten Stunden können, müssen aber nicht, genommen werden. Der Impuls die Therapie zu beenden, kann von mir, vom Patienten, von den Bezugspersonen kommen. Plötzlich oder langfristig überlegt, manchmal sind es spontane Entwicklungen, die unvorhersehbar schnell gingen. Es ist möglich Sicherheitssitzungen zu vereinbaren in größeren Wochenabständen, oder auch kürzere Beendigungen. Eine Behandlung kann mehrwöchig, mehrere Monate oder auch Jahre dauern. So verschieden wie die Problemstellungen und Menschen, so wenig gibt es eine feste Therapiedauer. Es gibt natürlich Erfahrungswerte und eine Grundtendenz: Wenn die problematische Situation schon sehr lange andauert, sozusagen chronifiziert ist, dann braucht es vermutlich mehr therapeutische Impulse, um in eine seelisch gesündere Richtung zu gehen.