Übernahme der Kosten

 

Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die ersten Kennenlerngespräche (Sprechstunden/Probatorik) und eine nach Beantragung weiterführende Psychotherapie (Akutpsychotherapie / Kurzzeitpsychotherapie / Langzeitpsychotherapie) mit zusätzlichen separaten Elternterminen voll übernommen.

 

Privat versicherte Kinder und Jugendliche

Aufgrund des deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands werden aktuell leider keine Privatpatienten angenommen.

Bei privat Versicherten übernehmen Beihilfe und die private Zusatzversicherung in der Regel fünf probatorische Sitzungen. Die eventuell folgende psychotherapeutische Anschlussbehandlung übernimmt die Beihilfe erst nach der Genehmigung durch ein Gutachterverfahren. Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif in der Regel ihren Anteil bei bis zu 20 Sitzungen jährlich. Vor Behandlungsbeginn sollten Sie sich über die jeweiligen Tarife und speziellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenkasse informieren. Die Gebühren bei Kostenübernahme richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).